Sicherheits- und
Gesundheitsschutzkoordination
nach Baustellenverordnung
Im Rahmen dieses Geschäftsfeldes übernimmt die
mvc gemäß Baustellenverordnung (BaustellV), die
Pflicht der Bauherren Maßnahmen zur Sicherheit
und zum Gesundheitsschutz sämtlicher beteiligter
Personen zu veranlassen.
Qualifizierte Mitarbeiter erbringen die Leistungen
entsprechend RAB 30 (Regeln zum Arbeitsschutz
auf Baustellen), das sind im Einzelnen:
- Koordination in der Planungsphase
- Gefährdungsanalysen
- Erstellen eines Sicherheits- und
Gesundheitsschutzplanes
- Überwachung der Anwendung der Sicherheitsvorgaben vor Ort hinsichtlich der Vermeidung von Gefährdungen, laufende Baustellenkontrollen zur Einhaltung des SiGe-Planes
- Erstellen von Unterlagen für spätere Arbeiten
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Mitteldeutsche Verkehrsconsult GmbH
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